Am 11.03.2018 findet die Wahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in der Ev.-luth. Katharinen Kirchengemeinde Steina statt. Die Wählerliste zur Wahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher ist
im Gemeinderaum in der Bergstr. 26, 37441 Bad Sachsa
von Dienstag, dem 2. Januar 2018 bis Sonntag, dem 14. Januar 2018
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
für jedes Kirchenmitglied zugänglich ausgelegt. Wählen kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Mit der Auslegung ist jedem Kirchenmitglied Gelegenheit gegeben zu prüfen, ob es in die Wählerliste eingetragen ist.
Berichtigungen in der Wählerliste können während der Auslegung mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand beantragt werden.
Die wahlberechtigten Kirchenmitglieder werden gebeten, in der Zeit vom Dienstag, dem 2. Januar 2018 bis Montag, dem 22. Januar 2018 bei dem Kirchenvorstand in der Bergstr. 26, 37441 Bad Sachsa Vorschläge für die Wahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher schriftlich einzureichen.
In der Ev.-luth. Katharinen Kirchengemeinde Steina sind 4 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen. Die Wahlvorschläge sollen nicht mehr als 8 Namen unter Angabe von Vor- und Zuname, Alter, Beruf und Anschrift enthalten.
Vorgeschlagen werden können alle Kirchenmitglieder der Kirchengemeinde, die
- bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
-der Kirchengemeinde bis zum Wahltag mindestens drei Monate angehören,
- im Wahlbezirk ihre nach dem staatlichen Melderecht ausgewiesen alleinige oder Hauptwohnung haben
und von denen erwartet werden kann, dass sie an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchenvorstandes gewissenhaft mitzuwirken bereit sind.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Steina wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unterschrieben sein.
Der Kirchenvorstand
der Ev.-luth. Katharinen Kirchengemeinde Steina
im Gemeinderaum in der Bergstr. 26, 37441 Bad Sachsa
von Dienstag, dem 2. Januar 2018 bis Sonntag, dem 14. Januar 2018
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
für jedes Kirchenmitglied zugänglich ausgelegt. Wählen kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Mit der Auslegung ist jedem Kirchenmitglied Gelegenheit gegeben zu prüfen, ob es in die Wählerliste eingetragen ist.
Berichtigungen in der Wählerliste können während der Auslegung mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand beantragt werden.
Die wahlberechtigten Kirchenmitglieder werden gebeten, in der Zeit vom Dienstag, dem 2. Januar 2018 bis Montag, dem 22. Januar 2018 bei dem Kirchenvorstand in der Bergstr. 26, 37441 Bad Sachsa Vorschläge für die Wahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher schriftlich einzureichen.
In der Ev.-luth. Katharinen Kirchengemeinde Steina sind 4 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen. Die Wahlvorschläge sollen nicht mehr als 8 Namen unter Angabe von Vor- und Zuname, Alter, Beruf und Anschrift enthalten.
Vorgeschlagen werden können alle Kirchenmitglieder der Kirchengemeinde, die
- bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
-der Kirchengemeinde bis zum Wahltag mindestens drei Monate angehören,
- im Wahlbezirk ihre nach dem staatlichen Melderecht ausgewiesen alleinige oder Hauptwohnung haben
und von denen erwartet werden kann, dass sie an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchenvorstandes gewissenhaft mitzuwirken bereit sind.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Steina wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unterschrieben sein.
Der Kirchenvorstand
der Ev.-luth. Katharinen Kirchengemeinde Steina